Forschungen in Kirchenbüchern von Kirchheim
 

Forschungen in Kirchenbücher von Kirchheim

Kirchheim bei Bad Hersfeld in Hessen besteht aus mehreen Gemeinden, die durch die Gebietsreform in Hessen zusammengefaßt wurden Kirchheim in Hessen.

Die heutige (2017) Struktur deckt sich nicht mit der Struktur des Kirchspiel zur damaligen Zeit.

Die Kirchenbücher von Kirchheim beginnen im Jahr 1600. Zu dem Kirchspiel gehörten damals die Gemeinden

  • Kirchheim
  • Gershausen
  • Goßmannsrode
  • Heddersorf (teilweise)
  • Reckerode
  • Rotterterode

Die Organisation der Kirchenbücher ist komplizert und teilweise sind Kirchenbücher auch nicht mehr vorhanden oder unvollständig. Das erste Kirchenbuch ist aus einer frühen Zeit (1600). Es enthält aber Lücken, da Kirchheim während der Gegenreformation für einige Zeit wieder katholisch war.

Das zweite Kirchenbuch beginnt etwa um 1660 und endet 1688. Dies Buch ist teilweise nicht mehr vorhanden. Das Buch wurde für die Amtshandlungen Konfirmationen, Hochzeiten (Copulationen) und Begräbnisse bis 1742 geführt. Dabei wurde die Einträge nicht den Gemeinden zugeordnet und es ist nicht ersichtlich in welchen Ort die Amtshandlung stattfand.

Das nächste Kirchenbuch beginnt 1689 und endet 1770. Dieses Kirchenbuch beinhaltet die Taufen des Kirchspiel. Ab 1734 wurden für die einzelnen Filialgemeinden eigene Abschnitte eingeführt.

Für die anderen Amtshandlungen (Konfirmation, Hochzeiten und Begräbnisse) wurde 1743 mit einem weiteren Kirchenbuch begonnen. auch dieses wurde 1770 geschlossen. Aus dieser Zeit stammt eine Anordnung des Landgrafen von Hessen, dass für jede Kirchengemeinde ein eigenes Kirchenbuch zu führen sei. Dies wurde umgesetzt.

Ab 1770 bis 1787 wurde ein Kirchenbuch geführt, das getrennt alle Amtshandlungen enthält und getrennt alle Filialgemeinten enthält. Ab 1787 bekommt jede Filialgemeinde ihr eigenes Kirchenbuch. Diese werden bis 1830 verwendet, mit Ausnahme für Kirchheim.

Für die Gemeinde Kirchheim gibt es für die Zeit zwichen 1823 und 1830 ein weiteres Kirchenbuch.

Ab Juli 1830 greift die Kirchenbuchreform des hessischen Kurfürsten, jede Filiale hat ihr eigenes Kirchenbuch, es werden Vorlagen verwendet und die Bücher enthalten ein Namnesregister.

Auch für die älteren Kirchenbücher wurden im 19. Jahrhundert Namensregister angelegt

 


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